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Ausstellungsdaten

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Sonstiges

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Allgemeine Hinweise

Alle Einsender erhalten eine vorläufige Bestätigung, welche nach Zahlungseingang automatisch zur endgültigen Bestätigung wird. Alle Bestätigungen sollen auf Fehler untersucht werden. Jeder Fehler ist dem Meldebüro unmittelbar bekannt zu geben. Auf der Ausstellung selbst werden keine Änderungen angenommen. Für Meldungen, die bis 2 Wochen vor der Ausstellung zurückgezogen oder geändert werden, werden keine Gebühren erhoben. Für Meldungen, die innerhalb 2 Wochen vor der Ausstellung zurückgezogen oder geändert werden, werden keine Meldegebühren erstattet. Alle Klassenänderungen sind kostenfrei. Die Kosten für Ummeldungen 2 Wochen vor der Ausstellung betragen 5 Euro. Nachmeldungen am Ausstellungstag sind nicht mehr zulässig. Verändern der Reihenfolge der Käfignummern kann zur Disqualifikation des Ausstellers führen. Ausgenommen sind Veränderungen die mit der Hallenaufsicht abgeklärt worden sind. Den Anweisungen der Hallenaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. Haben Sie bitte Verständnis, dass nicht immer Ihren Wünschen für einen Doppel- oder Dreierkäfig entsprochen werden kann. Dies gilt auch für die Platzierung neben einer von Ihnen gewünschten Person.

Tierarztkontrolle

Diese findet am ersten Tag der Ausstellung zwischen 7.30 und 9.00 Uhr statt. Sie wird durch ein Team Tierärzte/Tierarzthelfer durchgeführt unter Überwachung eines Amtstierarzts des zuständigen Veterinäramts. Jede Katze hat die Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen nachzuweisen. Auch Jungtiere in Nestern und in der 3-6 Monatsklasse müssen dagegen geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 2 Wochen alt sein. Alle Katzen müssen außerdem gegen Tollwut geimpft sein (Erstimpfung nicht jünger als 30 Tage). Weiterhin müssen alle Impfungen ein gültiges Datum vorweisen. Jungtiere in der Babyklasse oder aus Nestern müssen ein amtstierärztliches Zeugnis haben. Sichtbar schwangere Katzen werden nicht zur Ausstellung zugelassen. Tiere, welche vom Tierarzt für die Ausstellung nicht zugelassen werden, müssen das Ausstellungsgebäude sofort verlassen. Die Anordnung des Tierarztes ist bindend. Nach Beendigung der Tierarztkontrolle ist ein Einlass zur Ausstellung unmöglich.

Haftung

Der Verein und die Ausstellungsorganisation übernehmen keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die Personen oder Tieren während der Ausstellung zugefügt werden. Krankheiten und dadurch verursachte Arztkosten oder Tod. Das Weglaufen von Katzen, Diebstähle von Katzen oder anderen Eigentums während der Ausstellung.